Feuerlöscherprüfung und -wartung
AMGEON Protect prüft und wartet tragbare Feuerlöscher in Betrieben, Büros, Praxen und Objekten von Hausverwaltungen – durch eigene Sachkundige nach DIN 14406-4.
- Sachkunde nach DIN 14406-4
- Prüfplakette & Prüfprotokoll
- Termin nach Absprache
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Feuerlöscher müssen im Ernstfall sofort funktionieren – auch wenn sie jahrelang unbenutzt an der Wand hängen. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterungen oder unsachgemäße Behandlung können Bauteile und Löschmittel mit der Zeit unbrauchbar machen. AMGEON Protect prüft und wartet tragbare Feuerlöscher in Betrieben, Büros, Praxen und Objekten von Hausverwaltungen – durch eigene Sachkundige nach DIN 14406-4.
Einwandfreie Geräte kennzeichnen wir mit einer Prüfplakette, die Ergebnisse halten wir in einem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen fest. Den Prüftermin stimmen wir mit Ihnen ab.
Feuerlöscherwartung nach ASR A2.2 und DIN 14406-4
Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen instand halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen lassen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert diese Pflicht: Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten; kürzere Fristen des Herstellers sind zu beachten, längere dürfen herangezogen werden. Als Fachkundige nennt die ASR A2.2 insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4 – genau diese Qualifikation bringen unsere eigenen Sachkundigen mit.
Die Feuerlöscherprüfung ist eine technische Leistung am Gerät: Sie stellt sicher, dass Ihre Feuerlöscher im Ernstfall einsatzbereit sind. Eine Brandschutzwache ist dagegen ein personeller Einsatz – unsere Einsatzkräfte überwachen vor Ort Bereiche mit erhöhtem Brandrisiko, etwa bei Heißarbeiten oder Veranstaltungen. Beide Leistungen erhalten Sie bei AMGEON Protect aus einer Hand.
Feuerlöscherprüfung bundesweit
AMGEON Protect ist bundesweit für Sie im Einsatz – ob Büro in der Innenstadt, Gewerbebetrieb oder Praxis. Den Prüftermin stimmen wir mit Ihnen ab und prüfen Ihre Feuerlöscher direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Wartung übernehmen unsere eigenen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Ob einzelne Geräte in einer Arztpraxis, der Bestand eines Produktionsbetriebs oder mehrere Objekte einer Hausverwaltung: Sie erhalten eine Prüfplakette für einwandfreie Geräte, ein Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen und einen Ansprechpartner für Ihre Rückfragen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für die Feuerlöscherprüfung an – bundesweit.
Leistungen unserer Feuerlöscherprüfung
- Wartung tragbarer Feuerlöscher nach DIN 14406-4
- Durchführung durch eigene Sachkundige
- Kontrolle von Zustand, Kennzeichnung und Bauteilen
- Löschmittelkontrolle, Verplombung und Endkontrolle
- Prüfplakette mit Termin der nächsten Wartung
- Prüfprotokoll als Nachweis für Ihre Dokumentation
Gut kombinierbar mit
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Warum AMGEON
Schutz, auf den Sie sich verlassen können
24/7 Verfügbarkeit
Wir sind rund um die Uhr einsatzbereit – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Zuverlässigkeit & Diskretion
Vertraulichkeit und professionelles Auftreten sind bei uns Standard.
Individuelle Konzepte
Wir erstellen maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, abgestimmt auf Branche, Gefährdungslage und Budget.
Qualifiziertes Personal
Unsere Sicherheitskräfte verfügen über die Sachkunde nach § 34a GewO und werden sorgfältig geprüft und ausgewählt.
Ablauf
Ihr Weg zu einem sicheren Schutz
-
Anfrage & Beratung
Kontakt über unser Formular, telefonisch oder per E-Mail – wir besprechen Ihre Anforderungen.
-
Vor-Ort-Analyse
Gefährdungsbeurteilung und Bestandsaufnahme direkt an Ihrem Objekt.
-
Angebot & Konzept
Maßgeschneiderter Einsatzplan mit Vorschlägen zu Personal, Einsatzzeiten und Abläufen.
-
Implementierung
Einsatzstart, Einweisung und Übernahme der Aufgaben.
-
Reporting & Optimierung
Regelmäßige Berichte und Anpassung bei geänderten Anforderungen.
FAQ
Häufige Fragen zum Thema Feuerlöscherprüfung
Ist die Prüfung von Feuerlöschern Pflicht?
Ja, für Arbeitgeber. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet sie, Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). Wie das konkret umzusetzen ist, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Hält der Arbeitgeber diese Regel ein, kann er davon ausgehen, dass er die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Die Ergebnisse der Prüfung sind nach der ASR A2.2 zu dokumentieren – unser Prüfprotokoll unterstützt Sie dabei.
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Nach der ASR A2.2 sind Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Dabei gilt:
- Lässt der Hersteller längere Fristen für die Instandhaltung zu, können diese herangezogen werden.
- Kürzere Fristen des Herstellers sind zu beachten.
- Bei starker Beanspruchung – z. B. durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz – können kürzere Abstände erforderlich sein.
Wer darf Feuerlöscher prüfen und warten?
Die ASR A2.2 verlangt für die Wartung einen Fachkundigen. Als Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern nennt sie insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“. Bei AMGEON Protect übernehmen unsere eigenen Sachkundigen nach DIN 14406-4 diese Aufgabe.
Was wird bei der Wartung eines Feuerlöschers geprüft?
Die Arbeitsschritte richten sich nach DIN 14406-4 und den Instandhaltungsanweisungen des Herstellers. Je nach Gerätetyp gehören unter anderem dazu:
- Kontrolle des allgemeinen Zustands und der Kennzeichnung
- Demontage, Säuberung und Kontrolle der Bauteile
- Kontrolle des Löschmittels nach Menge und Zustand
- Kontrolle der Treibmittelflasche (Aufladelöscher) bzw. Dichtheitskontrolle (Dauerdrucklöscher)
- Verplombung und Endkontrolle
- Anbringen des Instandhaltungsnachweises (Prüfplakette)
Was bedeuten Prüfplakette und Prüfprotokoll?
Werden bei der Wartung keine Mängel festgestellt, ist dies laut ASR A2.2 am Gerät kenntlich zu machen – zum Beispiel durch einen Instandhaltungsnachweis, die sogenannte Prüfplakette. Auf unserer Prüfplakette sehen Sie und Ihre Beschäftigten, wann die letzte Wartung stattgefunden hat und wann die nächste fällig ist.
Zusätzlich erhalten Sie von uns ein Prüfprotokoll. Es unterstützt Sie bei der Dokumentation der Ergebnisse, die die ASR A2.2 vorsieht.
Was passiert, wenn ein Feuerlöscher Mängel hat?
Ist die Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers nicht mehr gewährleistet, muss der Arbeitgeber laut ASR A2.2 unverzüglich veranlassen, dass das Gerät instand gesetzt oder ausgetauscht wird. Wir halten festgestellte Mängel im Prüfprotokoll fest und beraten Sie zu Instandsetzung oder Austausch.
Ersetzt die Wartung die Druckprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung?
Nein. Laut ASR A2.2 bleiben die wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher (Druckprüfung) durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung von der Wartung durch den Fachkundigen unberührt. Diese Prüfungen sind gesondert zu beauftragen – die Wartung nach DIN 14406-4 deckt sie nicht ab.
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