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KRITIS-Bewachung – Schutz kritischer Infrastruktur

AMGEON Protect übernimmt die Bewachung kritischer und sensibler Infrastruktur mit Sicherheitskräften, die über die Sachkunde nach § 34a GewO verfügen und vor Einsatzbeginn in Ihr Objekt und Ihre Abläufe eingewiesen werden.

  • Sachkunde nach § 34a GewO
  • Abläufe nach Ihrem Sicherheitskonzept
  • 24/7 einsatzbereit
Umspannwerk bei Tageslicht mit Hochspannungsisolatoren und Stahlgittermasten vor blauem Himmel – Bewachung kritischer Infrastruktur

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Energie- und Wasserversorgung, Rechenzentren, Telekommunikation, Verkehr oder Gesundheitswesen: Kritische Infrastrukturen sichern die Versorgung der Bevölkerung. Fallen sie aus oder werden sie beeinträchtigt, drohen Versorgungsengpässe und Störungen der öffentlichen Sicherheit. Entsprechend hoch ist der Schutzbedarf vor Ort – von der Zufahrt über das Gelände bis zu sensiblen Betriebsbereichen.

AMGEON Protect übernimmt die Bewachung kritischer und sensibler Infrastruktur mit Sicherheitskräften, die über die Sachkunde nach § 34a GewO verfügen und vor Einsatzbeginn in Ihr Objekt und Ihre Abläufe eingewiesen werden. Zugangskontrolle, Streifengänge und Alarmabläufe richten wir konsequent nach Ihrem Sicherheitskonzept aus.

Personeller Schutz für Anlagen, die nicht ausfallen dürfen

Das KRITIS-Dachgesetz, am 17. März 2026 in Kraft getreten, schafft bundesweit einheitliche Mindestanforderungen an die physische Resilienz kritischer Anlagen. Betreiber kritischer Anlagen werden darin – mit Ausnahmen für einzelne Sektoren – verpflichtet, verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zu treffen, unter anderem um einen angemessenen physischen Schutz ihrer Liegenschaften und Anlagen zu gewährleisten. Als mögliche Maßnahmen nennt das Gesetz etwa Zugangskontrollen, Verfahren zur Überwachung der Umgebung und vorgegebene Abläufe im Alarmfall. Welche Anlagen erfasst sind, bestimmt eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern; die Resilienzpflichten gelten für den einzelnen Betreiber erstmals zehn Monate nach der Registrierung seiner Anlage.

AMGEON Protect übernimmt den personellen Teil solcher Schutzmaßnahmen vor Ort: Unsere Sicherheitskräfte kontrollieren Zugänge und Zufahrten, bestreifen Gelände und Perimeter, besetzen Pforte und Empfang und handeln im Ereignisfall nach den Alarm- und Notfallabläufen, die Sie als Betreiber vorgeben. Kontrollen und Vorkommnisse werden nachvollziehbar im Wachbuch dokumentiert – so fügt sich die Bewachung in Ihr Sicherheitskonzept bzw. Ihren Resilienzplan ein. Risikoanalyse und Resilienzplan bleiben dabei Aufgabe des Betreibers. Auch Standorte, die rechtlich nicht als kritische Anlage gelten, aber ähnlich schutzbedürftig sind, sichern wir auf diese Weise ab.

KRITIS-Bewachung bundesweit

Als Sicherheitsdienst der AMGEON Gruppe übernimmt AMGEON Protect bundesweit die Bewachung kritischer und sensibler Infrastruktur – etwa von Versorgungsanlagen, Rechenzentren oder Klinikstandorten. Wir stimmen uns eng mit Ihrer Standortleitung ab, weisen unsere Sicherheitskräfte vor Ort ein und passen die Besetzung flexibel an, wenn sich Ihre Anforderungen ändern.

Alle eingesetzten Sicherheitskräfte verfügen über die Sachkunde nach § 34a GewO und werden objektbezogen eingewiesen. AMGEON Protect ist 24/7 einsatzbereit – die Bewachung ist auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen möglich. Zugangsregeln, Streifenwege und Alarmabläufe richten wir nach Ihrem Sicherheitskonzept aus und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar. Sprechen Sie uns an: Wir besprechen Ihre Anforderungen persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die KRITIS-Bewachung an Ihrem Standort – bundesweit.

Hell beleuchteter Gang zwischen Serverschränken in einem Rechenzentrum – Schutz sensibler Infrastruktur vor unbefugtem Zutritt

Leistungen unserer KRITIS-Bewachung

  • Zugangs- und Zufahrtskontrolle für Personen & Fahrzeuge
  • Perimeter- und Objektschutz rund um Ihre Anlage
  • Streifen- und Kontrollgänge nach festgelegtem Plan
  • Empfang, Pforte sowie Schlüssel- und Besuchermanagement
  • Alarm- und Notfallabläufe nach Vorgabe des Betreibers
  • Lückenlose Dokumentation im Wachbuch

Gut kombinierbar mit

Weitere Leistungen, die häufig zusammen gebucht werden:

Angebot für KRITIS-Bewachung anfragen

Unverbindlich und kostenlos – wir melden uns schnellstmöglich mit einem konkreten Vorschlag.

Warum AMGEON

Schutz, auf den Sie sich verlassen können

24/7 Verfügbarkeit

Wir sind rund um die Uhr einsatzbereit – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Zuverlässigkeit & Diskretion

Vertraulichkeit und professionelles Auftreten sind bei uns Standard.

Individuelle Konzepte

Wir erstellen maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, abgestimmt auf Branche, Gefährdungslage und Budget.

Qualifiziertes Personal

Unsere Sicherheitskräfte verfügen über die Sachkunde nach § 34a GewO und werden sorgfältig geprüft und ausgewählt.

Ablauf

Ihr Weg zu einem sicheren Schutz

  1. Anfrage & Beratung

    Kontakt über unser Formular, telefonisch oder per E-Mail – wir besprechen Ihre Anforderungen.

  2. Vor-Ort-Analyse

    Gefährdungsbeurteilung und Bestandsaufnahme direkt an Ihrem Objekt.

  3. Angebot & Konzept

    Maßgeschneiderter Einsatzplan mit Vorschlägen zu Personal, Einsatzzeiten und Abläufen.

  4. Implementierung

    Einsatzstart, Einweisung und Übernahme der Aufgaben.

  5. Reporting & Optimierung

    Regelmäßige Berichte und Anpassung bei geänderten Anforderungen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema KRITIS-Bewachung

Was versteht man unter KRITIS-Bewachung?

KRITIS-Bewachung bezeichnet den Schutz kritischer oder besonders sensibler Infrastruktur durch Sicherheitspersonal vor Ort. Dazu gehören je nach Objekt Zugangs- und Zufahrtskontrollen, Streifen- und Kontrollgänge, die Besetzung von Pforte und Empfang sowie das Handeln nach festgelegten Alarm- und Notfallabläufen des Betreibers.

Welche Einrichtungen zählen zur kritischen Infrastruktur?

Kritische Infrastrukturen sind nach der Definition der Bundesressorts „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“.

Das KRITIS-Dachgesetz erfasst Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung.

Unsere Bewachung eignet sich darüber hinaus für alle Standorte mit erhöhtem Schutzbedarf – unabhängig davon, ob sie rechtlich als kritische Anlage gelten.

Was verlangt das KRITIS-Dachgesetz von Betreibern?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist am 17. März 2026 in Kraft getreten und schafft bundesweit einheitliche Mindestanforderungen an die physische Resilienz kritischer Anlagen. Betreiber kritischer Anlagen müssen danach verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen treffen und diese in einem Resilienzplan darstellen. Als mögliche Maßnahmen nennt das Gesetz unter anderem:

  • Zugangskontrollen
  • Instrumente und Verfahren zur Überwachung der Umgebung
  • vorgegebene Abläufe im Alarmfall
  • ein angemessenes Sicherheitsmanagement für die Mitarbeitenden – einschließlich des Personals externer Dienstleister
  • Informationsmaterialien, Schulungen und Übungen für das Personal

Ob Ihre Anlage als kritische Anlage gilt, richtet sich nach Kategorien und Schwellenwerten, die das Bundesministerium des Innern per Rechtsverordnung festlegt; der Regelwert liegt grundsätzlich bei 500.000 von einer Anlage zu versorgenden Einwohnern. Kritische Anlagen sind zu registrieren; die Resilienzpflichten nach § 13 KRITISDachG gelten für den Betreiber erstmals zehn Monate nach der Registrierung.

Nicht jede Pflicht gilt in jedem Sektor – für Betreiber im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation etwa gelten die Resilienzpflichten nach § 13 nicht. Die verbindliche Einordnung Ihrer Anlage klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde oder Ihrer Rechtsberatung.

Welche Aufgaben übernehmen die Sicherheitskräfte von AMGEON Protect?

Je nach Objekt und Sicherheitskonzept übernehmen unsere Sicherheitskräfte:

  • Zugangs- und Zufahrtskontrollen für Personen und Fahrzeuge
  • Perimeter- und Objektschutz einschließlich Kontrolle von Zäunen, Toren und Türen
  • Streifen- und Kontrollgänge auf dem Gelände und entlang der Außengrenzen
  • Pforten- und Empfangsdienst mit Registrierung von Besuchern und Fremdfirmen
  • Schlüsselverwaltung und Ausgabe von Besucherausweisen
  • Handeln nach Ihren Alarm- und Notfallabläufen
  • Dokumentation aller Kontrollen und Vorkommnisse im Wachbuch
Wie fügt sich die Bewachung in unser Sicherheitskonzept ein?

Grundlage sind Ihr Sicherheitskonzept und – sofern vorhanden – Ihr Resilienzplan als Betreiber. Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest:

  • Zutrittsberechtigungen und Kontrollpunkte
  • Streifenwege und Kontrollintervalle
  • Alarm-, Melde- und Eskalationswege
  • Ansprechpartner und Erreichbarkeiten
  • Form und Umfang der Dokumentation

Unsere Sicherheitskräfte werden vor Einsatzbeginn in Objekt, Abläufe und Notfallpläne eingewiesen. Änderungen Ihres Konzepts setzen wir nach Abstimmung mit Ihnen um.

Wie sind die eingesetzten Sicherheitskräfte qualifiziert?

Alle eingesetzten Sicherheitskräfte verfügen über die Sachkunde nach § 34a GewO. Zusätzlich werden sie objektbezogen eingewiesen und in Ihren Alarm- und Notfallabläufen geschult. Besondere Anforderungen Ihres Standorts – etwa Zutrittsregeln oder Verhaltensvorgaben in Betriebsbereichen – besprechen wir vorab mit Ihnen.

Ist eine Bewachung rund um die Uhr möglich?

Ja. AMGEON Protect ist 24/7 einsatzbereit. Die Bewachung ist je nach Bedarf rund um die Uhr, nachts, an Wochenenden und Feiertagen oder zu festgelegten Zeiten möglich; Schichtmodell und Besetzung stimmen wir mit Ihnen ab. Wir sind bundesweit im Einsatz.